KTQ® im Pressespiegel
2011/08 - Das Krankenhaus: Bereichsübergreifende KTQ-Zertifizierung
Verbund- und vernetzte Zertifizierung – Effektivität im Qualitätsmanagement
Seit über 10 Jahren zertifiziert die KTQ-GmbH Qualitätsmanagementsysteme von Krankenhäusern. In den vergangenen Jahren sind Verfahren für weitere Versorgungsformen im Gesundheitswesen entwickelt worden, die allerdings jeweils nur für einen Standort zur Anwendung kommen konnten. Seit dem 1. Juni 2011 werden auch Zertifizierungen für Verbünde, also mehrere Einrichtungen der gleichen Versorgungsform, und Vernetzungen, also Einrichtungen unterschiedlicher Versorgungsformen, angeboten. Die Voraussetzungen für die gemeinsame Zertifizierung mehrerer Einrichtungen sind: die gemeinsame Träger- und Führungsstruktur sowie ein seit mindestens einem Jahr implementiertes gemeinsames QM-System für alle Einrichtungen oder Versorgungsformen.
Die KTQ-GmbH hat gemeinsam mit einem externen Befragungsinstitut die neuen Zertifizierungsvarianten 2010 unter Beteiligung zahlreicher Einrichtungen in einer breit angelegten Pilotphase evaluiert. Die Evaluationsergebnisse sind in die seit 1. Juni 2011 geltenden Regelungen eingeflossen. Die KTQ-Gesellschafter nehmen mit diesen Regelungen Bezug auf die sich verändernde Situation der Gesundheitseinrichtungen. Fusionen, die die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen verbessern und Synergien im Betrieb mehrerer Einrichtungen nutzen sollen, nehmen zu. Gleichzeitig versuchen die Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen die Versorgungskette zwischen der stationären und der ambulanten Behandlung vollständig abzubilden, um die Qualitätsanforderungen in den verschiedenen Bereichen selbst auf hohem Niveau definieren und anbieten zu können. So sollen bestmögliche Ergebnisse für die Menschen erzielt werden, die in mehr als einer Gesundheitseinrichtung behandelt werden.
Die vernetzte Zertifizierung von bis zu vier Versorgungsformen, die der qualitativ hochwertigen Definition und Ausgestaltung der Schnittstellen bei der bereichsübergreifenden Versorgung Rechnung trägt, wird seit 1. Juni 2011 angeboten. Erste Anlaufstelle für Fragen zu Verfahrensdetails ist die KTQ-GmbH. Erst nach der Verfahrensfreigabe durch die KTQ-GmbH ist eine KTQ-Zertifizierungsstelle zuständig.
Anders ist es bei den Verbundzertifizierungen von maximal vier Standorten. Interessierte Einrichtungen können sich direkt an eine KTQ-Zertifizierungsstelle wenden, um alle mit dem Verfahren zusammenhängenden Fragen zu klären. Bei der Verbundzertifizierung können zwei unterschiedliche Wege eingeschlagen werden: Bei Variante A erstellen alle Standorte eine spezifische Selbstbewertung und erhalten in einer standortübergreifenden Visitation – jedoch unabhängig voneinander – das Zertifikat. In der Variante B erhalten alle Standorte gemeinsam ein Zertifikat, wobei eine gemeinsame Selbstbewertung aller Standorte die Grundlage für die Fremdbewertung darstellt. Bei dieser Variante kann es vorkommen, dass ein Standort die Zertifizierungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wodurch den anderen Standorten das Zertifikat (bis zur erfolgreichen Nachvisitation) nicht ausgestellt wird. Welche Variante für einen Verbund die passende ist, muss entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten (zum Beispiel Durchdringungsgrad der QM-Regelungen, Spezialisierung der Einrichtungen) entschieden werden.
Mit den neuen Regelungen werden wie bisher alle Kriterien des KTQ-Katalogs bewertet, dennoch kann die Dauer einer Verbund- oder einer vernetzten Zertifizierung gegenüber den Einzelzertifizierungen der Einrichtungen geringfügig verkürzt sein. Die gesamte Fremdbewertung durch die KTQ-Visitoren muss innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein und darf maximal zweimal sechs Tage betragen.
Im Detail sind die Regelungen im Dokument „KTQ-Zertifizierungsvarianten“ auf der Homepage der KTQ-GmbH (www.ktq.de) dargestellt.
Quelle: das Krankenhaus, 08/2011, S. 826-827.